Kosten 

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit dem Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie bin ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in das Arztregister eingetragen (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung). Die Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)  bzw. für gesetzlich versicherte Patienten der Einheitliche Bewertungsmaßstab EBM.

Gesetzliche Krankenversicherung

Ich habe sowohl von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig Holstein als auch von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein einen Versorgungsauftrag und kann somit mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wie beim Arzt müssen Sie lediglich einmal pro Quartal Ihre Versichertenkarte zum Termin mitbringen.

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Bei Vorliegen einer Indikation (d.h. einer behandlungsbedürftigen Erkrankung) werden die Kosten für die Therapie in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe problemlos übernommen. Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung z. T. auch von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Beginn der Behandlung oder nach unserem Erstgespräch unter welchen Konditionen Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.

Selbstzahler 

Einige Patienten bevorzugen es, die therapeutische Behandlung psychischer Erkrankungen grundsätzlich als Selbstzahler abzurechnen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um Diagnosen handelt, die für den Versicherten ggf. Nachteile mit sich bringen könnten, wenn sie der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber bekannt wären (z. B. Burnout im Anfangsstadium, Depressionen, Suchterkrankungen etc.). Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle: Es wird lediglich ein Behandlungsvertrag zwischen Patient und Therapeut abgeschlossen.

Beratungen, Coachings, Paartherapie und psychotherapeutische Unterstützungen bei Vorliegen von Störungen und Problemen, die nicht in der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10 Kapitel V) aufgelistet sind, können grundsätzlich weder mit den privaten noch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Das Honorar muss in dem Fall von den Ratsuchenden privat gezahlt werden. Hier wird ebenfalls das Sitzungshonorar nach GOP abgerechnet.

Gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaften 

Die gesetzliche Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Therapiekosten, wenn diese in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wie z.B. psychische Probleme nach einem Arbeitsunfall oder traumatische Ereignisse. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaft und lassen sich die notwendigen Antragsformulare zusenden, sodass ich die Kostenübernahme für die Behandlung sicherstellen kann. 

Beratungen, Coachings 


Psychotherapeutische Unterstützungen bei Vorliegen von Störungen und Problemen, die nicht in der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10 Kapitel V) aufgelistet sind, können grundsätzlich weder mit den privaten noch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden und müssen von den Ratsuchenden privat gezahlt werden.
Das Sitzungshonorar wird von mir in dem Fall ebenfalls analog zur Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) abgerechnet.