Gesetzliche Krankenversicherung
Ich habe sowohl von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig Holstein als auch von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein einen Versorgungsauftrag und kann somit mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wie beim Arzt müssen Sie lediglich einmal pro Quartal Ihre Versichertenkarte zum Termin mitbringen.
Private Krankenversicherung/Beihilfe
Bei Vorliegen einer Indikation (d.h. einer behandlungsbedürftigen
Erkrankung) werden die Kosten für die Therapie in der Regel von privaten
Krankenversicherungen und der Beihilfe problemlos übernommen. Als
Privatversicherter hängt die Kostenerstattung z. T. auch von dem Vertrag
ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte
erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Beginn der Behandlung oder nach
unserem Erstgespräch unter welchen Konditionen Ihre private
Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem
Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender
Antrag notwendig ist.
Selbstzahler
Einige Patienten bevorzugen es, die
therapeutische Behandlung psychischer Erkrankungen grundsätzlich als
Selbstzahler abzurechnen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es sich
um Diagnosen handelt, die für den Versicherten ggf. Nachteile mit sich
bringen könnten, wenn sie der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber bekannt
wären (z. B. Burnout im Anfangsstadium, Depressionen, Suchterkrankungen
etc.). Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle: Es
wird lediglich ein Behandlungsvertrag zwischen Patient und Therapeut
abgeschlossen.
Beratungen, Coachings, Paartherapie und psychotherapeutische
Unterstützungen bei Vorliegen von Störungen und Problemen, die nicht in
der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10 Kapitel
V) aufgelistet sind, können grundsätzlich weder mit den privaten noch
mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Das Honorar muss in dem
Fall von den Ratsuchenden privat gezahlt werden. Hier wird ebenfalls das
Sitzungshonorar nach GOP abgerechnet.
Gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaften
Die gesetzliche Unfallversicherung und
die Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Therapiekosten,
wenn diese in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wie z.B. psychische
Probleme nach einem Arbeitsunfall oder traumatische Ereignisse.
Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Unfallversicherung bzw. der
Berufsgenossenschaft und lassen sich die notwendigen Antragsformulare
zusenden, sodass ich die Kostenübernahme für die Behandlung
sicherstellen kann.
Beratungen, Coachings
Psychotherapeutische Unterstützungen bei
Vorliegen von Störungen und Problemen, die nicht in der Internationalen
Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10 Kapitel V) aufgelistet
sind, können grundsätzlich weder mit den privaten noch mit den
gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden und müssen von den
Ratsuchenden privat gezahlt werden.
Das Sitzungshonorar wird von mir in dem Fall ebenfalls analog zur
Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) abgerechnet.